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Leserbriefe

Montag, 27.05.2002



Bodo L.: Kopftuch als kultureller Fremdkörper in diesem Land schrieb:


Sehr geehrte Damen,

Sie sprechen in Ihrem Appell in puncto Antidiskriminierungsgesetz die ewige, leidige Kopftuchfrage an. Obwohl ich selbst, wäre ich Arbeitgeber, keine Probleme mit demselbigen Kleidungsstück hätte, besteht meiner Ansicht nach kein einklagbares Recht auf das Tragen desselben am Arbeitsplatz - genauso wenig, wie beispielsweise ein Punker, der aufgrund seines Erscheinungsbildes als Bewerber abgelehnt wird, seinerseits auf Anstellung klagen kann.
Sie fordern Toleranz (die bekanntlich keine Einbahnstraße ist), also versuchen Sie doch mal die Tatsache zu tolerieren, dass das Kopftuch für viele meiner Landsleute ein Stück weit ein kultureller Fremdkörper ist, dessen Tragen im übrigen meiner Ansicht nach keine unbedingte religiöse Notwendigkeit ist, und im Qur'ân nicht mit einer Strafandrohung versehen wird wie etwa der Verzehr von Schweinefleisch. Es ist wieder einmal bezeichnend für den Islam, dass er sich in dieser Hinsicht wie keine andere Religion (denken Sie beispielsweise mal an die Anpassungsfähigkeit des Buddhismus) sperrig gebärdet.
Dass das Tragen des Kopftuchs bei Lehrerinnen auf dem Hintergrund des Kruzifixurteils im staatlichen Raum ebenso inakzeptabel ist wie eben das Anbringen von Kreuzen (oder das Tragen von Kreuzen als Kettenanhänger), dürfen Sie im übrigen gerne akzeptieren. Es würde mich wundern, wenn ich umgekehrt als Deutscher in einem islamischen Land ein einklagbares Recht darauf hätte, etwa beim Besuch einer Moschee die Schuhe anzulassen (was ich aus Respekt vor dem Gebäude nicht tun würde). Stellen Sie sich in diesem Punkt selbst die Frage: Haben Sie Respekt vor dem in diesem Land herrschenden Laizismus zumindest im staatlichen Bereich? Wenn nicht, sollten Sie sich ernsthaft ünerlegen, ob Sie in diesem Land schon geistig angekommen sind.