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Leserbriefe

Dienstag, 09.07.2002



B.Leseberg: Bermudashorts bei der Dt.Bank geht ja auch nicht schrieb:


Sehr geehrte Damen und Herrn,

oberflächlich betrachtet, könnte man tatsächlich den Eindruck gewinnen, es handele sich bei dem vom Bundesverwaltungsgericht erlassenen Kopftuchverbot für die angehende Lehrerin Frau Ludin um eine Beschneidung des Rechts auf freie Religionsausübung - oberflächlich betrachtet!
Aber worum geht es wirklich? Nicht vielleicht eher darum, dass eine Einzelperson ihre in ihrem Freizeitbereich in keinster Weise beschnittenen Rechte auf `freie` Religionsausübung im Arbeitsalltag gegenüber einer MEHRHEIT von Personen (Schülern,Eltern) mit
möglicherweise anderen Interessen (Stichwort weltanschauliche Neutralität der Schule) durchsetzen - nein: sich zu ertrotzen versucht?
Und kann das noch Integration sein?
Da bin ich mir nicht so sicher - denn haben Sie schon einmal versucht, sich in Bermudashorts um einen Vorstandsposten bei der Deutschen Bank zu bewerben? Oder mit Punkerfrisur um einen Job im Außendienst einer Versicherung? Wenn man unterstellt, dass eben diese zwei Beispiele eines individuellen persönlichen Erscheinungsbildes Teil der ebenfalls im Grundgesetz verbrieften Freiheit der Persönlichkeitsentfaltung sind (und steht ist diese etwa UNTER dem Recht auf freie Religionsausübung?), so könnte man ja mal versuchen, auf dieser Grundlage einen Prozess zu führen - mit fraglichem Ausgang!

Ich möchte Frau Ludin an dieser Stelle ganz keck ein TOTALITÄRES Islamverständnis unterstellen, das offenbar darin besteht, vermeintliche religiöse Pflichten (wären alle NICHT kopftuchtragenden Muslimat dann eigentlich weniger pflichtbewusst?) in JEDEM Lebensbereich durchzudrücken - eben auch am Arbeitsplatz.

Zudem würde ich eine Unstimmigkeit darin sehen, durch das Verbot der Anbringung von Kruzifixen den staatlichen RAUM Schule neutral zu halten, PERSONEN im staatlichen Dienst aber die Nichteinhaltung eben dieses Neutralitätsprinzips gestatten zu wollen! Ist die Neutralität von Räumen nun wichtiger als die der darin Unterrichtenden?
Frau Ludin hat vielleicht den Fehler gemacht, ihr Kopftuch sehr wohl als religiöses Symbol zu deklarieren - es handelt sich eben NICHT um ein Kleidungsstück, mit dem sie nach dem Schulunterricht noch Erdbeeren pflücken geht.Und obwohl mir persönlich dieser banale Stofffetzen eher gleichgültig wäre, kann ich auch die - zugegeben - `laizistisch-fundamentalistische` Einstellung derjenigen verstehen, die darin eine Provokation sehen. Eine Lösung wäre vielleicht, wenn Eltern und Schüler der Schule, an denen Frau Ludin eingesetzt würde, darüber abstimmen zu lassen, ob sie das Kopftuch tragen soll oder nicht - oder aber die Dame bewirbt sich gleich bei einer islamischen Schule, dort hätte sie keine Akzeptanzprobleme.

Zu guter Letzt möchte ich betonen, dass es sich beim Kopftuch meiner Ansicht nach eben um KEIN WESENTLICHES Element der Gehorsamsreligion Islam handelt wie etwa das Gebet - gutes Stichwort: wäre es möglich, die Einhaltung dieser religiösen Pflicht zu den entsprechenden Zeiten etwa auch im Namen der Religionsfreiheit durchzusetzen? Ich hätte da so meine Bedenken..