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Leserbriefe

Mittwoch, 01.10.2003



Verbot Koptücher bedeutet auch Verbot der Kippot schrieb:


Sehr geehrter Herr Dr. Elysas,

ich bin ein 16 jähriger jüdischer Jugendlicher und besuche ein Gymnasium.
Ich möchte Ihnen meine volle Unterstützung in der Debatte, um Kopftücher an Schulen, aussprechen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass jede Religion, insofern sie nicht meschenverachtend oder radikal ist, an Schulen ausgelebt werden darf.

Ein Verbot der Koptücher an Schulen würde einem Verbot der Kippot (Kopfbedeckung) gleichkommen. Daher steht mit Sicherheit der größte Teil der 100.000 Menschen starken jüdischen Gemeinde hinter ihnen.

Bei uns Beginnt dieses Wochende das neue Jahr 5764. Ich wünsche Ihnen und Ihrem Verband ein erfolgreiches und politisch ruhiges Jahr.

mfg

Roni L.