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Leserbriefe

Donnerstag, 08.04.2004



Cornelia: Zum Kopftuchverbotsgesetz und Kommentar von Mazyek schrieb:


ich finde Ihren Artikel zum Kopftuchverbot sehr gut. Er spiegelt genau meine Meinung wider. Und das auf wohltuend humorvolle Weise.
Es ist mir unbegreiflich , warum das Bundesverfassungsgericht nicht generell ein solches Verbot als verfassungswidrig abgelehnt hat. - Oder aber statt dessen generell jedes religiöse (oder politische) Zeichen bei Lehrenden veboten hat.
Entweder man richtet sich nach dem Recht auf freie Religionsausübung - und Kopftücher sind nicht per se gefährlicher oder Fanatismus fördernder als z. B. Kreuze, darum dann also für alle anerkannt religiösen Gruppen - oder man erachtet das Recht der Kinder auf Schutz vor jeder möglichen religiös-politischen Beeinflussung höher, dann aber bitte ebenfalls für alle religiösen und politischen Gruppen.
Welches Recht hier höher zu beurteilen ist, darüber kann man verschiedener Meinung sein, aber bitte nicht mit zweierlei Maß messen!
Ganz unabhängig von der Frage, ob das Tragen eines Kopftuches tatsächlich aus dem Koran als religiöse Verpflichtung für Frauen abgeleitet werden kann (ich bin der Meinung, dass nicht). Denn ebensowenig kann das Tragen eines Kreuzes aus der Bibel als religiöse Verpflichtung abgeleitet werden, oder das Befestigen eines solchen an der Wand.
Dann aber sollte das Tragen religiöser - und politischer - Symbole besser grundsätzlich für alle Arten solcher verboten werden.
Hinzu kommt, dass fraglich ist, inwieweit das Tragen des Kopftuches überhaupt als religiöses Symbol betrachtet werden kann. Ist es nicht vielmehr kulturell-sittlich begründet? Wiederum anders verhielte es sich da gewiss, würde die Erlaubnis zum Tragen einer Burka gefordert. Aber das hat ja bislang noch niemand verlangt.
Grundsätzlich ist in erster Linie das Verhalten der Lehrkraft entscheidend, und besonders das, was sie sagt.
Indoktrinieren kann man auch ohne Symbole gleich welcher Art zu tragen, notfalls sogar nackt. ;)
Man könnte ein solches getragenes Kopftuch (oder ein Kreuz oder eine Kippa oder ...) aber auch als Einstieg in eine postitiv wirkende Diskussion über Toleranz und Meinungsfreiheit und ethische Werte nutzen. Und dann wäre es fruchtbar. :-)
Bezeichnend ist, dass parallel die Diskussion läuft, ob der Hinweis auf Gott in die europäische Verfassung gehört, oder nicht.
Auch hier ist die Verflechtung von Kirche und Staat meines Erachtens nicht unbedenklich.

Und diese Meinung vertrete ich, obgleich ich evangelische Christin bin.

Mit freundlichen Grüßen
Cornelia aus NRW