Newsinternational Montag, 01.08.2022 |  Drucken


Flüchtlingslager Kutupalong, Bangladesch
Flüchtlingslager Kutupalong, Bangladesch

Grünes Licht für Völkermordprozess gegen Myanmar

Die Untergrundregierung von Myanmar begrüßt das Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag, das den Weg für ein Verfahren gegen die herrschende Militärjunta wegen Völkermords an den Rohingya frei macht

Yangon (KNA) Die Untergrundregierung von Myanmar begrüßt das Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag, das den Weg für ein Verfahren gegen die herrschende Militärjunta wegen Völkermords an den Rohingya frei macht. Die Junta hingegen zeigte sich "enttäuscht" über das am vergangenen Freitag gefällte Urteil, das ihre Einwände zurückgewiesen hatte. Damit kann das Verfahren gegen Myanmar nun wie geplant stattfinden.

"Das Urteil des Internationalen Gerichtshofs, das alle Einwände gegen die Zuständigkeit des Gerichts und die Zulässigkeit der Klage klar zurückweist, macht den Weg frei für Anhörungen zu den Gräueltaten, die während der Militäroperationen in den Jahren 2016 und 2017 gegen die Rohingya verübt wurden", zitierte das Nachrichtenportal "Mizzima" am Sonntag aus der Stellungnahme der "Regierung der Nationalen Einheit" (NUG).

Das myanmarische Außenministerium erklärte hingegen auf Facebook, man sei über das Urteil "enttäuscht", weil "starke juristische Argumente" für eine Zurückweisung der Klage sprächen.

Die unabhängige internationale Expertengruppe "Special Advisory Council for Myanmar" (SAC-M) begrüßte die Entscheidung ebenfalls, kritisierte jedoch, dass der IGH die Junta als legitime Vertreter Myanmars vor Gericht zugelassen habe. "Die Junta ist nicht der legitime Vertreter Myanmars, sie wurde von der UNO nicht anerkannt und ist nicht wirklich Herr der Lage in Myanmar", betonte Chris Sidoti in einer Erklärung der SAC-M. Der australische Jurist forderte den IGH auf, vor Beginn der Hauptverhandlung seine Entscheidung zur Zulassung der Junta als Vertreter Myanmars zu revidieren.

Mit der Entscheidung über die Zulässigkeit der Klage des afrikanischen Gambia als auch die Zuständigkeit des IGH selbst kann das Gericht das Verfahren in der Sache beginnen. Im Januar 2020 eröffnete der IGH auf Antrag des islamisch geprägten Gambia gegen das mehrheitlich buddhistische Myanmar ein Verfahren wegen Völkermords an den muslimischen Rohingya.

Die vom Militär am 21. Februar 2021 gestürzte De-Facto-Regierungschefin und Außenministerin Aung San Suu Kyi war 2020 persönlich nach Den Haag gereist, um die Vertreibung der Rohingya vor dem IGH zu verteidigen. Die Armee von Myanmar hatte im August 2017 mit blutiger Gewalt Hunderttausende Menschen der muslimischen Minderheit nach Bangladesch vertrieben.




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