Newsnational Mittwoch, 03.08.2022 |  Drucken


Tür der Moschee in Dresden nach Anschlag, bei dem der Imam schwer verletzt worden ist
Tür der Moschee in Dresden nach Anschlag, bei dem der Imam schwer verletzt worden ist

Moscheen sind nach Angriffen auf sich allein gestellt

Die Zahlen sind alarmierend: Fast jede zweite Moschee wurde schon mehrfach angegriffen; Aufklärungsarbeit erfolgt nur in sehr geringem Maß – so die aktuelle Studie von #brandeilig.

Nach langem Druck von Muslimen und jahrelangen Forderungen des ZMD werden seit 2017 islamfeindliche Straftaten vom Bundesinnenministerium erfasst. So wichtig diese Errungenschaft ist, so zeigt sich seit der Einführung, dass teils durch ungenaue Erfassungen und unzureichender Vorgehensweise die Dunkelziffer hoch bleibt und demnach Besserungsbedarf bei der Erfassung solcher Straftaten besteht.

Der Antidiskriminierungsvereins FAIR International e.V. hat im Rahmen seines Projektes #brandeilig einen wesentlichen Beitrag bezüglich der Erfassung von An- und Übergriffen auf Moscheegemeinden geleistet. Die Initiative agiert bundesweit als erste Meldestelle für Angriffe auf Moscheen und bietet neben aufklärenden Beiträgen rund um die Thematik ebenfalls Beratungsstellen für Betroffenen sowie angemessene Sicherheitsmaßnahmen an.

Aus der aktuellen Studie von #brandeilig geht hervor, dass nach einem Übergriff Moscheegemeinden weitestgehend auf sich allein gestellt sind und die Aufklärungsquote sehr niedrig ausfällt. Hinzu kommt, dass Versicherungen nur selten zahlen und Solidaritätsbekundungen oft nur von muslimischen Gemeinden übermittelt werden.

Insgesamt hat #brandeilig für die Studie 120 Moscheeangriffe aus dem Jahr 2018 ausgewertet. Mit den Verantwortlichen von 68 betroffenen Moscheegemeinden wurden Telefoninterviews durchgeführt. Acht Fälle handelten von Brandanschlägen, 56 Fälle sind der Kategorie Vandalismus mit Sachbeschädigung zuzuordnen. Zusätzlich konnten im Untersuchungsjahr häufiger Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber den Moscheen und ihren Mitgliedern verzeichnet werden. In mindestens 20 Fällen kam es zu Verletzungen bzw. Tötung von Menschen. 45% der Vorfälle können laut dem Bericht dem Rechtsextremismus zugeordnet werden.


PK nach Anschlag auf Mevlana Moschee in Berlin vor einigen Jahren

PK nach Anschlag auf Mevlana Moschee in Berlin vor einigen Jahren
Kaum Solidarität

Vor diesem Hintergrund wurde ebenfalls festgestellt, dass Moscheegemeinden nach einem Übergriff vonseiten der Lokalpolitik oder Zivilgesellschaft verhältnismäßig wenig Solidarität erfahren. Solidaritätsbekundungen erhielten fast die Hälfte der 68 betroffenen Moscheen von anderen muslimischen Gemeinden. Anteilnahme aus der Nachbarschaft gab es in 18 Fällen. Verglichen dazu solidarisierten sich Bürgermeister erst nach 15 Übergriffen mit den betroffenen Gemeinden, Lokalpolitiker nach 10 Übergriffen. Vertreter der türkischen Konsulate sprachen in 18 Fällen ihre Anteilnahme aus und besuchten die Gemeinden zudem persönlich.

Betroffene erfahren nicht nur wenig Solidarität, laut dem Bericht sind Moscheegemeinden nach einem gewaltsamen Angriff selbst für die Kosten der Schadensbeseitigung aufgekommen, da Versicherungen eine Kostenübernahme in den meisten Fällen ablehnten. Darüber hinaus wurde den Moscheegemeinden nach einer Schadensmeldung der Versicherungsvertrag gekündigt oder wurden ihnen im Fall weiterer Übergriffe angedroht. Insgesamt belief sich der entstandene Sachschaden der befragten Moscheen auf rund 211.000 Euro, für dessen Beseitigung die Gemeinden Eigenmittel aufwenden mussten. „Die Politik steht hier in der Pflicht, die Sachlage ernst zu nehmen und verbindlich Hilfsmaßnahmen zu etablieren, die automatisch greifen, sobald eine Moschee angegriffen wurde. Das würde den oft mit der Situation überforderten Gemeinden sehr helfen“, verdeutlicht Projektmitarbeiter Yusuf Sarı.

Zusammenarbeit mit Bund und Ländern notwendig

Die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden wurde von den befragten Moscheevorsitzenden, mit einigen Ausnahmen, grundsätzlich positiv bewertet. Ermittlungen wurden in der Regel schnell aufgenommen, jedoch erzielten diese keinen nennenswerten Erfolg. In 58 Fällen konnten keine Tatverdächtigen ermittelt werden, in nur vier Fällen wurde Anklage erhoben und in lediglich zwei Fällen kam es zu einer Haftstrafe. „Die niedrige Aufklärungsquote nach Übergriffen auf Moscheegemeinden sind ein seit Langem bekanntes Problem. In einigen Fällen teilten Betroffene mit, dass die Angriffe auf ihre Moscheen von Ermittler:innen eher heruntergespielt wurden, oder sie lediglich im Umfeld der Gemeinden ermittelten“, stellt Projektmitarbeiterin Şeyma Kuri abschließend fest.

Darüber hinaus werden viele antimuslimische Straftaten aus Unwissenheit und Scheu vor Bürokratie seltener zur Anzeige gebracht. Die unzureichende Vorgehensweise und fehlende Sensibilisierung der Behörden auf diesem Feld büßt an Vertrauen ein. Dies wird auch dadurch deutlich, dass Delikte nur selten aufgeklärt werden. Mangelnde Schulungen sowie ungenaue Erfassungen tragen ebenfalls dazu bei, dass islamfeindliche Straftaten sowie Moscheeangriffe als solche nicht richtig wahrgenommen werden. Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Polizei und Justiz fordert daher seit jeher der ZMD ein.

Um islamfeindliche Straftaten daher künftig umfassender zu registrieren, ist insofern auch eine Kooperation zwischen den Betroffenen, den Initiativen der Meldestellen und der Bundesregierung unabdingbar. Bund und Länder sind darüber hinaus dazu angehalten die Gemeinden mit entsprechenden Mitteln zu unterstützen, da nicht jede Gemeinde über ausreichende Mittel zum Selbstschutz verfügt. Passend hierzu bietet beispielsweise das europaweite Programm SOAR regelmäßig Sicherheitsschulungen für Gebetsstätten an. Zu Beginn des Jahres hatte der ZMD in Kooperation mit SOAR bundesweit mehrere Schulungen angeboten.

Nötig sei auch ein Umdenken bei den Sicherheitsbehörden. Der Terroranschlag auf zwei Moscheen im neuseeländischen Christchurch im März 2019 stellte auch in Deutschland für viele Gemeinden ein Wendepunkt dar. Angesichts dessen fordert der ZMD bei größeren Festen oder dem Freitagsgebet polizeilichen Schutz. So wurde bemängelt, dass eine Moschee in Halle trotz wiederholter Angriffe erst nach dem Anschlag auf die Synagoge in der Stadt im Jahr 2019 rund um die Uhr bewacht werde. Das direkte Gespräch zwischen Staatsschutz, Polizei und Gemeinde habe sich in Teilen in den vergangenen Jahren bereits verbessert. So würden etwa in Pilotprojekten in Rheinland-Pfalz sogenannte Sicherheitsscouts in den Gemeinden durch die Polizei sensibilisiert und vorbereitet werden.




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