Derzeit können Verbände und Religionsgemeinschaften nur den Kopf schütteln, was sich NRW-Landesregierung in Sachen Islamischen Religionsunterricht wieder ausgedacht hat.
Kürzlich trafen zahlreiche Anfragen von verunsicherten und besorgten Lehrkräften, Eltern und Schülern bei den muslimischen Religionsgemeinschaften ein. Anlass war ein Schreiben des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, in dem Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler des islamischen Religionsunterrichts (IRU) gebeten werden, an einer Befragung der Universität Münster zum Islamischen Religionsunterricht teilzunehmen. Denn diese umstrittene Umfrage ist kaum dafür geeignet, echte Daten zu evaluieren. Viele Fragen sind suggestiv bzw. tendenziös, sie drücken Misstrauen aus und transportieren altbekannte Vorurteile und Stereotype gegenüber Islam und Muslimen. So etwa die Abschnitte, in denen danach gefragt wird, ob das Grundgesetz oder der Koran wichtiger sei, ob Gewalttaten im Namen des Islams etwas mit ‚dem Islam‘ zu tun hätten oder inwieweit die ‚strikte Trennung‘ zwischen Muslimen und Nichtmuslimen ‚im Islam‘ im Alltag aufrechterhalten werden soll. Eine differenzierte Antwort ist hier zudem nicht möglich. So wird z. B. bei der Frage zu Koran und Grundgesetz die Lebensrealität von Millionen Muslimen in diesem Land, für die Koran und Grundgesetz in keinem Widerspruch stehen, sondern verschiedene Ebenen des Lebens regeln, ausgeblendet.
Der Verband Muslimischer Lehrkräfte sprach gar von "alarmierenden Mängel" und in einer gemeinsamen Stellungnahme zusammen mit dem "Elternnetzwerk NRW" rufen sie dazu auf diese sogenannte Studie "sofort zu stoppen". Ein Großteil der im Beirat vertretenen muslimischen Religionsgemeinschaften lehnen diese ebenso ab und schrieben kürzlich dazu dem Ministerium einen geeigneten Brief.
Insgesamt trägt die Umfrage Züge eines Gesinnungstests. Dies entspricht wohl kaum wissenschaftlichen Standards. Auch werden Datenschutzbedenken, insbesondere das Fehlen der Zustimmung der Eltern, als gravierende Probleme angesprochen. Von Eine repräsentativen Methode kann hier keine Rede sein, vor allem da keinerlei Einschränkung oder Überprüfung der Teilnehmenden bezüglich ihrer Berechtigung oder der Anzahl der getätigten Antworten vorhanden sind. So war es z.B. (mehrere Selbstversuche) unbeteiligten Personen möglich, eine mittlere zweistellige Zahl von Antworten (gesamte Umfrage) einzureichen