islam.de - Druckdokument - Druckdatum: Samstag, 06.09.25
https://www.islam.de/35705.php
islam.de - Alle Rechte vorbehalten
Freitag, 05.09.2025
Französisches Gericht erlässt Haftbefehl gegen Assad wegen Journalistenmorden 2012
Lob von Menschenrechtsorgansiationen - „Die Haftbefehle senden ein klares Signal, dass Kriegsverbrechen und gezielte Angriffe auf die Presse nicht ungestraft bleiben dürfen.“
Paris, 3. September 2025 – Ein französisches Gericht hat Haftbefehle gegen den früheren syrischen Präsidenten Bashar al-Assad sowie sechs hochrangige Mitglieder seines Regimes erlassen. Nach Angaben von Reuters geht es um den gezielten Angriff auf ein Medienzentrum im belagerten Homs am 22. Februar 2012, bei dem die US-Journalistin Marie Colvin und der französische Fotograf Rémi Ochlik getötet wurden. Zwei weitere Journalisten und ein Übersetzer wurden verletzt. Wie die syrische Plattform The Syrian Observer berichtet, stellten die Richter fest, dass der Angriff absichtlich ausgeführt wurde, um internationale Berichterstattung über das Vorgehen der syrischen Armee zu unterbinden. Menschenrechtsorganisationen hatten bereits früh auf diesen Zusammenhang hingewiesen. Zu den Mitbeschuldigten zählen neben Assad sein Bruder Maher al-Assad, Kommandeur der 4. Division, sowie weitere Führungspersönlichkeiten des Regimes, darunter der ehemalige Geheimdienstchef Ali Mamlouk, Ex-Generalstabschef Ali Ayoub, Sicherheitsbeamter Rafik Shahadah und Geheimdienstfunktionär Mohamed Dib Zaitoun (FIDH).
Es handelt sich bereits um den dritten Haftbefehl Frankreichs gegen Bashar al-Assad. 2023 war ein Haftbefehl wegen mutmaßlicher Verantwortung für Chemiewaffenangriffe erlassen worden, dieser wurde jedoch 2025 vom obersten französischen Gerichtshof wegen der damals geltenden Immunität eines amtierenden Präsidenten aufgehoben. Anfang 2025 folgte ein weiterer Haftbefehl wegen eines Bombenanschlags in Daraa 2017, bei dem ein französisch-syrischer Staatsbürger ums Leben kam (Le Monde, AP). Die Entscheidung wird von Menschenrechtsorganisationen ausdrücklich begrüßt. Reporter ohne Grenzen (RSF) erklärte: „Dieser Schritt markiert einen entscheidenden Durchbruch im Kampf gegen Straflosigkeit – mehr als 13 Jahre nach dem Angriff, der zwei Journalisten das Leben kostete.“ Auch die Internationale Föderation für Menschenrechte (FIDH) lobte die Ermittlungen: „Die Haftbefehle senden ein klares Signal, dass Kriegsverbrechen und gezielte Angriffe auf die Presse nicht ungestraft bleiben dürfen.“ Nach Einschätzung von Experten zeigen die Haftbefehle, wie Frankreich das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit anwendet, um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch jenseits des syrischen Territoriums zu verfolgen. Ob Assad oder die anderen Beschuldigten jemals vor Gericht gestellt werden, bleibt jedoch fraglich – solange sie sich in Syrien oder befreundeten Staaten aufhalten, ist eine Vollstreckung praktisch ausgeschlossen (RSF,FIDH,Reuters).