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Leserbriefe

Montag, 09.01.2006



Harald Schmitt schrieb:
Gesinnungstest soll vor "Islamisten" schützen

Im folgenden beziehe ich mich auf den Artikel „Baden-Württemberg: Grundgesetzwidrige Gewissensfragen bei der Einbürgerung von Muslimen“. In dem Artikel wird behauptet, dass der „Hintergrund ... (zur der Befragung) der grundsätzliche Zweifel des Innenministeriums (ist), ob bei Muslimen generell davon auszugehen sei, dass ihr Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung bei der Einbürgerung auch ihrer tatsächlichen inneren Einstellung entspreche“. Ob dies der Fall ist kann ich weder be- noch wiederlegen. Ich behaupte allerdings, dass der deutsche Staat bei der Einbürgerung ein Recht darauf hat zu Prüfen, ob das Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung auch der tatsächlichen Einstellung entspricht.

In den Medien wird der Bevölkerung in regelmäßigen Abständen vor Augen geführt, welche antiwestliche und antichristliche Einstellungen Islamisten haben. Gerade Islamisten versuchen vermehrt den deutschen Staat durch Täuschung zu unterlaufen. Zudem steht Deutschland im Moment vor einem grundlegenden demographischen Wandel der die Gesellschaft nachhaltig verändern wird. Die Zuwanderung nach Europa und speziell nach Deutschland wird zum großen Teil durch Menschen aus muslimischen Ländern geschehen, aus denen auch Islamisten abstammen. Aus diesem Grund muss Deutschland der gesamten Bevölkerung den Schutz gewährleisten, dass Islamisten aus diesen Ländern nicht den deutschen Pass erhalten. Die besagte Überprüfung stellt dabei eine von vielen Maßnahmen dar. Leider werden solche Maßnahmen oft als negative Einstellung und als Vorbehalt gegenüber allen Muslimen interpretiert – dies ist nicht der Fall. Andersherum denke ich, wenn man die Sorgen der Bevölkerung übergeht, sozusagen unterdrückt, dies langfristig gravierende negative Folgen für das erstrebenswerte friedliche Zusammenleben und Zugehörigkeitsgefühl aller Bürger haben wird.