Leserbriefe Sonntag, 15.03.2009 |  Drucken

Leserbriefe



U.S. schrieb:
Leserbrief zu: "Als Putzfrau anerkannt, als Lehrerin unerwünscht – Wird im Namen der Neutralität die muslimische Frau diskriminiert ?"


An sich ist es mir egal, ob jemand seinen Kopf womit auch immer bedeckt oder nicht. Dennoch bin ich für ein sog. Kopftuchverbot für Lehrerinnen etc. im Dienst des deutschen Staates, obwohl ( warum eigentlich: obwohl?) ich seit mehr als 50 Jahren Muslimin bin. Daß Frauen ihr Haar / ihren Kopf verhüllen sollen, gehört für mich zu einer restriktiven Interpretation des Qur'âns, dessen asymetrisches Pendant die permissive Interpretation des Qur'ân für Männer ist. Einfacher ausgedrückt: Den Frauen soll erlaubt sein, was der Qur'ân ihnen ausdrücklich erlaubt, den Männern ist erlaubt, was er ihnen nicht ausdrücklich verbietet. Seit Musliminnen sich selbst mit dem Qur'ân beschäftigen, werden ja nun hadîthe für eine Verschleierung der Frau angeführt. (Schon merkwürdig, diese Verschiebung bei den Argumenten im Laufe von Jahrzehnten).

Was für ein Frauenbild haben diese ein Kopftuch, türban, Schleier tragenden Musliminnen? Was vermitteln sie den Schülerinnen, die sich in einem bestimmten Alter mehr oder weniger an Lehrerinnen orientieren? Was vermitteln sie den Schülern? Wie gehen sie z.B. mit Qur'ân Sure 4, Vers 3 um? Im Wort zum Freitag vom 4.7.2008 hat z.B. die Verfasserin (mit bedecktem Haar)den die Mehrehe einschränkenden Satz: " Und wenn ihr fürchtet, sonst den Waisen nicht gerecht werden zu können, ( heiratet ...)" weggelassen und zitiert ab: " Heiratet an Frauen, was euch gut ansteht, zwei, drei oder vier ...". Das ergibt natürlich einen anderen Sinn, der dem Wortlaut widerspricht.

Ich weiß, es gibt Allah sei Dank, sehr selbstbewußte Musliminnen, die selbst den Qur'ân studieren etc. und "verhüllt" sind. Ich kann ihnen ihr "Frauenbild" aber nicht ansehen. Das erkenne ich erst im Lauf der Zeit ( durch ihre Veröffentlichungen, Diskussionsbeiträge s.o.! etc.). Genau aus diesem Grund bin ich vehement für ein Haar-Bedeckungs-Verbot für Frauen in bestimmten Berufen.

Eine Anwältin mit Kopftuch weckt nicht meinen Protest, denn ich kann sie mir ja aussuchen. Eine Richterin mit Kopftuch sehr wohl. Wie hält die es im Fall von ehelicher Gewalt mit Sure 4, Vers 34?? Natürlich geht es nicht nur um diese Qur'ânstellen, sie sind aber geeignet zu zeigen, worum es mir geht.


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