Newsnational Montag, 21.10.2024 |  Drucken

Religion und Schule in Deutschland im Jahre 2024

Immer weniger Kinder wollen am christlichen Religionsunterricht teilnehmen und kaum Angebote trotz grosser Nachfrager beim islamischen Religionsunterricht

Nur noch knapp jedes zweite Schulkind in Deutschland besucht katholischen oder evangelischen Religionsunterricht. Aktuelle Zahlen der Kultusminister zeigen zudem die Entwicklung für Ethik- und islamischen Unterricht. Berlin Immer weniger Kinder in Deutschland nehmen an katholischem oder evangelischem Religionsunterricht teil. Das geht aus einer jüngst veröffentlichten Statistik der Kulturministerkonferenz hervor. Demnach nahmen im Schuljahr 2023/2024 insgesamt 53,7 Prozent der Schülerinnen und Schüler (1.-10. Schuljahr) an katholischem (25,2 Prozent) oder evangelischem (28,5 Prozent) Religionsunterricht teil. Im Schuljahr 2019/2020 waren es insgesamt 60,8 Prozent - 2015/2016 sogar noch 68,8 Prozent. Während 0,7 Prozent der Schülerinnen und Schüler im vergangenen Jahr islamischen Religionsunterricht besuchten (2015/2016: 0,4 Prozent; 2019/2020: 0,6 Prozent), nahmen 0,01 Prozent der Schülerinnen und Schüler an jüdischem Religionsunterricht teil. Einen religionsübergreifenden Unterricht besuchten 4,5 Prozent der Schülerinnen und Schüler, 2019/2020 waren es 4 Prozent, 2015/2016 4,6 Prozent. Der Anteil der Schulkinder im Ethikunterricht stieg von 15,2 (2015/2016) auf 26,4 Prozent. 2019/2020 besuchten 21,6 Prozent den Ethikunterricht.

Im Bezug auf die Zahlen zum Islamischen Religionsunterricht sind die Zahlen irreführend. Während es sich beim christlichen Religionsunterricht um ein flächendeckendes Angebot bei immer mehr abnehmender Nachfrage mit Tausenden von Lehrern und in allen Bundesländern und explizit aufgebauten Körperschaften handelt, gibt es für den muslimischen Schüler ein karges Angebot (bei immer noch hoher Nachfrage) – etwa eine Auslastungen in einigen Bundesländern von nur 1 bis 2 Prozent (Bsp. NRW) nebst höchst fragwürdigen Beiratsmodellen, die den religionsverfassungsrechtlichen Ansprüchen kaum genügen (KNA/Eigene).



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