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Freitag, 12.04.2002

Folgen-fuer-muslime



R.sollte im Gerichtssaal das Kopftuch ausziehen schrieb:



Ich war als Zuschauerin beim Arbeitsgericht Gelsenkirchen in einer öffentlichen Sitzung. Als der Vorsitzende Richter, der Direktor des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen, den Gerichtssaal betrat, guckte er mich an und fragte, wer ich denn sei. Auf meine Antwort, dass ich eine Zuschauerin bin, bat er mich, meine Kopfbedeckung abzunehmen, wenn ich weiterhin im Sitzungssaal bleiben wolle und das ein Kopftuch nicht in ein Gerichtssaal gehört, wie auch in der Türkei auch. Ich erzählte ihm, dass ich auch in der Türkei als Zuschauerin in einer Sitzung war. Der Vorsitzende sagte, dass der Richter in der Türkei bestimmt ein Auge zugedrückt hätte, wie er jetzt auch. Ich fragte ihn daraufhin, aus welchem Recht heraus er mich darum bittet. Er sagte, es gäbe Gesetze und Entscheidungen darüber. Als ich ihm klar und deutlich sagte, dass das nicht stimme, sagte er, es wäre erst vor 2 Wochen darüber entschieden worden. Ich habe ihm dann gesagt, dass ich genauso wie er auch die WAZ gelesen habe, und das dort nicht die Rede vom noralen Bürger war, sondern, dass es sich damals um eine Lehrerin, eine Beamtin auf Lebenszeit und nicht um normale Bürger in einer Behörde geschweige denn von Gästen im Gerichtssaal handele. Außerdem bemerkte ich, dass dies eine Entscheidung von Baden-Württemberg war. Ferner hat er vor sich hin von der praktizierenden muslimischen Konrektorin gesprochen, dass sie nicht mehr arbeiten dürfe. Auch da habe ich gesagt, dass ich genau, wisse, dass sie ihren Beruf ausübt. Als er bemerkte, dass ich doch nicht so ahnungslos da saß, sprach er von Kommentaren und Aufsätzen. Ich machte ihm deutlich, dass mich nicht die einzelnen Kommentare und Aufsätze der Einzelnen interessieren, sondern nur die Gesetze. Ich fragte ihn daraufhin, ob er mit den praktizierenden muslimischen Klägerinnen genauso umgehe. Dies bejahte er. Auf meine Frage, wie er mit den Nonnen verfährt, sagte er, dass das bei den Nonnen anders ist. Es ist deren Berufskleidung wie sein weißes Hemd, seine weiße Krawatte und seine Robe auch. Irgendwann sagte ich, dass ich mich in seine Angelegenheiten auch nicht einmische. Mich interessiere auch nicht, ob er eine kurze oder lange Hose anzieht etc. Daraufhin kam die Antwort, dass er auch keine kurzen Hosen dulde.

Anschließend fing die Sitzung an. Es war nur der Prozessbevollmächtigte der Klägerseite, der von unserem Gespräch alles mitbekam, außer dem Richter anwesend. Nach der zweiminütigen Sitzung bin ich dann auch aufgestanden und gegangen.


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