Folgen-fuer-muslime Dienstag, 01.06.2004 |  Drucken

Folgen-fuer-muslime



Kopftuch II: Kölner Richterrat empfiehlt kopftuchfreie Richterbank schrieb:



Gerichtssäälen keinen Platz haben. Das Tragen eines Kopftuches auf der Richterbank verstoße gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der weltanschaulich-religiösen Neutralität, urteilte der Richterrat des Amtsgerichts Köln. Dieses Gebot verpflichte Richterinnen und Richter in Ausübung ihrer Tätigkeit auf weltanschauliche oder religiöse Symbole zu verzichten.

Damit tritt langsam aber sicher ein, was Gegner des Verbotes von Anfang an befürchtet haben: Die Ausweitung des Verbots auf alle Berufe und die völlige Ausgrenzung der muslimischen Frau aus der Berufswelt. Der Empfehlung nach, die selbst noch nicht bindend ist, dürften weder Berufsrichterinnen, noch Laienrichterinnen auf der Richterbank Platz nehmen.

Nach Ansicht des Richterrats dürfen Referendare und Referendarinnen, die religiöse oder weltanschauliche Symbole oder Erkennungszeichen tragen und nicht ablegen wollen, weder Zeugenvernehmungen durchführen noch die Aufgaben eines Staatsanwalts in der Verhandlung wahrnehmen. Auch müsse "sichergestellt sein, dass eine Identifizierung mit dem Gericht ausgeschlossen ist". Deswegen sollten solche Referendarinnen und Referendare während der Verhandlung eindeutig räumlich getrennt vom Richter sitzen. Von den Beratungen des Schöffengerichts sollten sie jedoch wegen des Ausbildungsmonopols der Justiz nicht ausgeschlossen werden. Die endgültige Entscheidung über die Teilnahme einer Muslimin mit Kopftuch obliege jedoch dem jeweiligen Richter.

Grund für diese Empfehlung ist der Fall einer muslimischen Referendarin, die derzeit ihre dreimonatige Ausbildung bei Gericht durchläuft. Die junge Muslimin mit deutscher Staatsangehörigkeit hatte sich aus religiösen Gründen geweigert, ihr Kopftuch im Gerichtssaal abzulegen. Zwei Kölner Richter hatten ihr daraufhin nicht gestattet, neben ihnen auf der Richterbank Platz zu nehmen. Sie musste sich in den Zuschauerraum setzen.
(aus www.igmg.de/ 31.05.06)


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